8 S 142/09•Landgericht Bonn, 2009-10-06, 8 S 142/09
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Landgericht Bonn — 8 S 142/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-06
Aktenzeichen: 8 S 142/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1006.8S142.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
I. Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 12.05.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 11 C 553/08 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.) Die Beklagten werden verurteilt, ihre beiden Katzen so zu halten, dass diese nicht mehr in die Wohnung der Kläger gelangen und auf dem Balkon/der Terrasse der Kläger keine Verschmutzung durch Kot oder Erbrochenes hinterlassen.
2.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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