Landgericht Bonn, 2009-10-06, 8 S 142/09

8 S 142/09Tribunal Cantonal6 de out. de 2009

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Landgericht Bonn — 8 S 142/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-06

Aktenzeichen: 8 S 142/09

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:1006.8S142.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

I. Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 12.05.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 11 C 553/08 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.) Die Beklagten werden verurteilt, ihre beiden Katzen so zu halten, dass diese nicht mehr in die Wohnung der Kläger gelangen und auf dem Balkon/der Terrasse der Kläger keine Verschmutzung durch Kot oder Erbrochenes hinterlassen.

2.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1/3 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 2/3.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

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