2 O 221/09•Landgericht Bonn, 2010-04-14, 2 O 221/09
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Landgericht Bonn — 2 O 221/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-14
Aktenzeichen: 2 O 221/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0414.2O221.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 5.100,- nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 20.03.2008 bis zum 09.07.2009 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2009, Zug um Zug gegen Abtretung der M-Zertifikate mit der $$$$ && ### $#$$$$# im Nominalwert von EUR 5.000,- und aller sich daraus ergebener Rechte, sowie weiterer EUR 546,69 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Zertifikate mit der $$$$ && ### $#$$$$# und aller sich daraus ergebender Rechte in Verzug befindet.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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