7 O 470/09•Landgericht Bonn, 2010-06-01, 7 O 470/09
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Landgericht Bonn — 7 O 470/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-01
Aktenzeichen: 7 O 470/09
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2010:0601.7O470.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.993,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2009 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht mehr berechtigt ist, Forderungen aus den Rechnungen vom 05.06.2009 über 1.294,09 Euro und vom 06.07.2009 über 1.007,53 Euro gegenüber der Klägerin zu erheben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 8 % und die Beklagte 92 %.
Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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