Landgericht Bonn, 2012-02-21, 10 O 176/10

10 O 176/10Tribunal Cantonal21 de fev. de 2012

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Regest

Zur möglichen Haftung eines Grundstückverkäufers für die Nichterbringung von Bauleistungen durch einen Generalunternehmer bei Verkauf eines zu bebauenden Grundstücks und geleichzeitigem Abschluss eines Bauvertrages im Rahmen eines erbbaurechtlichen Konzepts.

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Landgericht Bonn — 10 O 176/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-02-21

Aktenzeichen: 10 O 176/10

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0221.10O176.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer des Landgerichts

Normen: §§ 280, 311, 241 Abs. 2 BGB, §§ 2, 3 MaBV

Leitsätze

Zur möglichen Haftung eines Grundstückverkäufers für die Nichterbringung von Bauleistungen durch einen Generalunternehmer bei Verkauf eines zu bebauenden Grundstücks und geleichzeitigem Abschluss eines Bauvertrages im Rahmen eines erbbaurechtlichen Konzepts.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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