Landgericht Bonn, 2012-10-01, 27a KLs-430 Js 1700/07-4/12

27a KLs-430 Js 1700/07-4/12Tribunal Cantonal1 de out. de 2012

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Landgericht Bonn — 27a KLs-430 Js 1700/07-4/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-01

Aktenzeichen: 27a KLs-430 Js 1700/07-4/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:1001.27A.KLS430JS1700.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7a. große Strafkammer des Landgerichts

Tenor

Der Angeklagte C wird

  • wegen Steuerhinterziehung in 54 Fällen

  • wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 10 Fällen und

  • wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 Fällen

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr neun Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte H wird

  • wegen Steuerhinterziehung in 64 Fällen und

  • wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 Fällen

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte N wird

  • wegen Steuerhinterziehung in 64 Fällen und

  • wegen Vorenthaltens und Veruntreuens in 54 Fällen

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte X wird

  • wegen Steuerhinterziehung in 64 Fällen und

  • wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 54 Fällen

zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr zehn Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

  • §§ 266 a Abs. 1 und 2 StGB, 370 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 AO, 56, 54, 53, 27, 25 StGB –

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