5 S 248/11•Landgericht Bonn, 2013-09-25, 5 S 248/11
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Landgericht Bonn — 5 S 248/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-25
Aktenzeichen: 5 S 248/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:0925.5S248.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 26.08.2011 – 17 C 378/11 – abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen in der Hauptsache wie folgt neu gefasst:
„Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 438,62 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 85% und die Beklagte zu 15%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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