1 O 500/11•Landgericht Bonn, 2013-10-11, 1 O 500/11
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Landgericht Bonn — 1 O 500/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-11
Aktenzeichen: 1 O 500/11
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1011.1O500.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an Herrn Rechtsanwalt K, E #, ##### I, als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn L, 42.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 21.06.2008 zu zahlen.
Der Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin 2.184,66 € sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.360,17 € zuzüglich Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins ab dem 11.01.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Dem Beklagten wird die Ausübung seiner Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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