24 Ks 2/13•Landgericht Bonn, 2013-10-25, 24 Ks 2/13
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Landgericht Bonn — 24 Ks 2/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-25
Aktenzeichen: 24 Ks 2/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1025.24KS2.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer - als Schwurgericht -
Tenor
Die Angeklagte ist schuldig des Besitzes einer vollautomatischen Selbstladewaffe.
Sie wird deswegen zu der Freiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt worden ist. Soweit Freispruch erfolgt ist, fallen die ihr entstandenen notwendigen Auslagen der Landeskasse zur Last.
- §§ 51 Abs. 1, 2 Abs. 3 WaffG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 WaffG, § 56 Abs. 1, 2 StGB -
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