9 O 173/13•Landgericht Bonn, 2013-11-18, 9 O 173/13
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Landgericht Bonn — 9 O 173/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-18
Aktenzeichen: 9 O 173/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1118.9O173.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgericht
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer ###/### ### ### $ ##### fortbesteht und nicht durch den Rücktritt der Beklagten zum 1. März 2013 beendet ist. Die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 718,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Juni 2013 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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