7 O 74/14•Landgericht Bonn, 2014-08-19, 7 O 74/14
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Landgericht Bonn — 7 O 74/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-19
Aktenzeichen: 7 O 74/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0819.7O74.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.954,41 Euro nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.12.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 4/5 und die Klägerin zu 1/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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