Landgericht Bonn, 2014-12-08, 1 O 147/13

1 O 147/13Tribunal Cantonal8 de dez. de 2014

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Landgericht Bonn — 1 O 147/13 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-08

Aktenzeichen: 1 O 147/13

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:1208.1O147.13.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, der Erbengemeinschaft nach der am ##.##.2010 verstorbenen Frau H bestehend aus dem Kläger, dem Beklagten, Herrn H5 sowie Frau H2, Auskunft zu erteilen über sämtliche Verfügungen des Beklagten in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker zum Nachteil der Erbmasse nach dem Tod der Erblasserin nebst Vorlage sämtlicher Kontoauszüge aller Konten der Erblasserin oder sonstiger tauglicher Belege für den Zeitraum vom ##.##.2010 bis zum 20.4.2013.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit im Hinblick auf die Auskunftserteilung hinsichtlich der Einkommenszuschüsse und Ausbildungszuwendungen erledigt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.100,00 € vorläufig vollstreckbar.

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