14 O 8/15•Landgericht Bonn, 2015-09-03, 14 O 8/15
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Landgericht Bonn — 14 O 8/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-03
Aktenzeichen: 14 O 8/15
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0903.14O8.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.000,15 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.06.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 24.268 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.06.2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.000 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.01.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 54 % und die Beklagte 46 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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