3 O 478/13•Landgericht Bonn, 2015-11-27, 3 O 478/13
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Landgericht Bonn — 3 O 478/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-27
Aktenzeichen: 3 O 478/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:1127.3O478.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.567,88 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von ihrem außergerichtlichen Gebührenschaden in Höhe von 1.474,89 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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