4 T 32/16•Landgericht Bonn, 2016-02-22, 4 T 32/16
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Landgericht Bonn — 4 T 32/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-22
Aktenzeichen: 4 T 32/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0222.4T32.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Entscheidung des Amtsgerichts Königswinter vom 17.12.2015 wird aufgehoben.
Auf die Erinnerungen der Gläubigerin sowie der Beteiligten zu 1 werden die von dem weiter Beteiligten zu 2 festgesetzten Kosten auf 49,55 € reduziert. Dieser Kostenanspruch richtet sich gegen die Gläubigerin, deren weitergehende Erinnerung zurückgewiesen wird.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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