Landgericht Bonn, 2016-05-19, 17 O 399/15

17 O 399/15Tribunal Cantonal19 de mai. de 2016

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Landgericht Bonn — 17 O 399/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-19

Aktenzeichen: 17 O 399/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0519.17O399.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich der zwischen den Parteien unter der Vertragsnummer ###### geschlossene Darlehensvertrag aufgrund der Widerrufserklärung der Kläger vom 31.03.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Es wird festgestellt, dass sich der zwischen den Parteien unter der Vertragsnummer ###### geschlossene Darlehensvertrag aufgrund der Widerrufserklärung der Kläger vom 12.03.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat.

Es wird festgestellt, dass die Kläger seit Widerruf vom 12.03.2015 und vom 31.03.2015 für die jeweils noch überlassene Restschuld aus den Rückgewährschuldverhältnissen Nutzungsersatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz schulden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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