1 O 388/14•Landgericht Bonn, 2016-06-17, 1 O 388/14
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Landgericht Bonn — 1 O 388/14 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-17
Aktenzeichen: 1 O 388/14
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0617.1O388.14.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Klage wird auf der dritten Stufe als unzulässig abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 55.352,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.03.2015 zu zahlen. Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 89% und die Beklagte zu 11%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für die Klägerin aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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