1 O 226/16•Landgericht Bonn, 2017-03-31, 1 O 226/16
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Landgericht Bonn — 1 O 226/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-31
Aktenzeichen: 1 O 226/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0331.1O226.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 823 Abs. 1; BGB § 858; BGB § 433 Abs. 1; BGB § 280; BGB § 227.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.569,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.519,55 € seit dem 13.08.2016, aus weiteren 600,00 € seit dem 05.11.2016 und aus weiteren 450,00 € seit dem 11.02.2017 zu zahlen.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin zu 27% und dem Beklagten zu 73% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für den Beklagten aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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