10 O 132/16•Landgericht Bonn, 2017-05-26, 10 O 132/16
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Landgericht Bonn — 10 O 132/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-26
Aktenzeichen: 10 O 132/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0526.10O132.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.854,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2015 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von allen Kosten aus dem Verfahren vor dem Landgericht Köln, Az.: 18 O 358/15, freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11 % und der Beklagte zu 89 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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