Landgericht Bonn, 2017-05-26, 10 O 132/16

10 O 132/16Tribunal Cantonal26 de mai. de 2017

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Landgericht Bonn — 10 O 132/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-26

Aktenzeichen: 10 O 132/16

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0526.10O132.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.854,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2015 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von allen Kosten aus dem Verfahren vor dem Landgericht Köln, Az.: 18 O 358/15, freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 11 % und der Beklagte zu 89 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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