9 O 97/17•Landgericht Bonn, 2017-08-16, 9 O 97/17
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Landgericht Bonn — 9 O 97/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-16
Aktenzeichen: 9 O 97/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:0816.9O97.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an das A, B##, ##### T, die Kosten für den stationären Krankenhausaufenthalt der Klägerin zu 1) vom 31.10.2014 bis zum 15.12.2014 (Rechnung vom 12.05.2015 zu Rechnungs-Nr.: 11767039) in Höhe von 27.931,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.03.2017 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 28 % und die Beklagte zu 72 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Den Klägern bleibt es nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollsteckenden Betrages leistet.
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