19 O 104/17•Landgericht Bonn, 2017-10-13, 19 O 104/17
Texto completo
Landgericht Bonn — 19 O 104/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-13
Aktenzeichen: 19 O 104/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1013.19O104.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges F mit der Fahrgestellnummer $$$$$$#$$$$###### im Wege des Schadensersatzes an die Klägerin 13.313,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.04.2017 zu zahlen.
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- Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Verpflichtung aus Ziffer 1) seit dem 21.02.2017 im Annahmeverzug befindet.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 40% und die Beklagte zu 60%.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann eine Vollstreckung der Beklagten verhindern, wenn sie Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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