1 O 190/17•Landgericht Bonn, 2017-12-01, 1 O 190/17
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Landgericht Bonn — 1 O 190/17 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-01
Aktenzeichen: 1 O 190/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1201.1O190.17.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Beklagten werden über das Teilanerkenntnisurteil vom 31.08.2017 – 1 O 190/17 – hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.549,88 € für den Zeitraum 13.07.2017 bis zum 13.09.2017 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 67% und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 33%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 49%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt die Klägerin zu 51%. Eine weitergehende Kostenerstattung findet nicht statt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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