1 O 274/17•Landgericht Bonn, 2017-12-29, 1 O 274/17
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Landgericht Bonn — 1 O 274/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-29
Aktenzeichen: 1 O 274/17
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2017:1229.1O274.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: § 133 InsO; § 17 InsO; § 130 InsO; § 131 InsO
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 250,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2014 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für den Kläger vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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