Landgericht Bonn, 2019-04-24, 1 O 234/18

1 O 234/18Tribunal Cantonal24 de abr. de 2019

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Landgericht Bonn — 1 O 234/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-24

Aktenzeichen: 1 O 234/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0424.1O234.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 44.791,66 Euro Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW W X V6 3.0 $$$, Fahrzeugidentifikationsnummer $$$$$$‘$$$$###### nebst Zinsen

a. in Höhe von 4% aus 44.791,66 Euro vom 12.10.2015 bis zum 11.04.2018 sowie

b. in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 44.791,66 Euro seit dem 12.04.2018.

zu bezahlen.

  1. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung gemäß Ziffer 1. seit dem 21.07.2018 in Verzug befindet.

  2. Weiter wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger weitere 1.965,88 Euro für die außergerichtliche Interessenvertretung seiner Prozessbevollmächtigten zu erstatten.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 24 % und die Beklagte zu 76 %.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des für den Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils durch ihn zu vollstreckenden Betrages leistet.

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