1 O 521/18•Landgericht Bonn, 2019-06-26, 1 O 521/18
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Landgericht Bonn — 1 O 521/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-26
Aktenzeichen: 1 O 521/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0626.1O521.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.147,97 € nebst Zinsen i.H.v. 4 Prozent aus 21.800,00 € seit dem 31.07.2013 bis zum 31.01.2019 und ab dem 01.02.2019 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des PKW D, 1,6 $$$, FIN $$$$$$#$#$$###### an die Beklagte.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 35% und die Beklagte zu 65%.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten abwenden, wenn er Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages leistet, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrage leistet.
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