Landgericht Bonn, 2019-08-30, 10 O 448/18

10 O 448/18Tribunal Cantonal30 de ago. de 2019

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Landgericht Bonn — 10 O 448/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-30

Aktenzeichen: 10 O 448/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0830.10O448.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass der Kläger Eigentümer des D $$#$, amtliches Kennzeichen $$-$$ ##, Identifikationsnummer $$$$$$#$#$$######, ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger die Zulassungsbescheinigung Teil II zu dem D $$#$, amtliches Kennzeichen $$-$$ ##, herauszugeben.

  3. Der Beklagten wird für die Herausgabe der unter Ziffer 2 bezeichneten Zulassungsbescheinigung eine Frist von einer Woche ab Rechtskraft des Urteils gesetzt.

  4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  5. Die Widerklage wird abgewiesen.

  6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  7. Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 2.) vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 EUR; hinsichtlich der Kosten ist es gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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