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Landgericht Bonn — 13 O 147/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-08-12
Aktenzeichen: 13 O 147/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2020:0812.13O147.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 38.316,20 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 35.639,30 € seit dem 02.08.2016 und aus einem Betrag in Höhe von 2.676,90 € seit dem 20.02.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.590,91 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens Landgericht Bonn, Aktenzeichen 13 OH 4/14, tragen die Beklagten zu 90 % und der Kläger zu 10 %.
Die Streithelfer zu 1) und 2) tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des durch sie jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.