6 O 216/90•Landgericht Bochum, 1992-02-12, 6 O 216/90
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Landgericht Bochum — 6 O 216/90 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1992-02-12
Aktenzeichen: 6 O 216/90
ECLI: ECLI:DE:LGBO:1992:0212.6O216.90.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.762,10 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21.6.1991 zu zahlen.
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Soweit die Beklagte verurteilt worden ist, wird das Versäumnisurteil vom 31.7.1991 aufgehoben. Im Übrigen bleibt das Versäumnisurteil aufrechterhalten.
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Der Kläger trägt die Kosten seiner Säumnis. Die weitergehenden Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
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Das Urteil ist für den Kläger vorläufig gegen Sicherheitsleistung von 3.000,-- DM vollstreckbar.
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