10 T 33/02•Landgericht Bochum, 2002-12-30, 10 T 33/02
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Landgericht Bochum — 10 T 33/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-12-30
Aktenzeichen: 10 T 33/02
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2002:1230.10T33.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Be-schwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Bochum zurückverwiesen.
Die Anträge des Schuldners auf Beiordnung von Rechtsanwalt C für das Be-schwerdeverfahren vom 01.03.2002 und auf Bewilligung von Prozesskosten-hilfe für das Beschwerdeverfahren vom 03.04.2002 werden zurückgewiesen.
Insoweit ergeht die Entscheidung gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Ko-sten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 300,00 EUR festgesetzt.
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