6 O 150/05•Landgericht Bochum, 2005-08-03, 6 O 150/05
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Landgericht Bochum — 6 O 150/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-03
Aktenzeichen: 6 O 150/05
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2005:0803.6O150.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes der EZB seit dem 02.05.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 17 % und die Beklagte 83%.
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Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll-streckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gesam-ten vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betra-ges leistet.
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