14 O 8/09•Landgericht Bochum, 2009-01-21, 14 O 8/09
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Landgericht Bochum — 14 O 8/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-01-21
Aktenzeichen: 14 O 8/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0121.14O8.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwider-handlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr beim Verkauf an Verbraucher zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet, insbesondere auf der Verkaufsplattform f, wie im f-Angebot mit der Nummer ###### (Anlage 2 der Antragsschrift) geschehen,
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mit einem versicherten Versand zu werben, ohne in diesem Zusammen-hang darüber zu informieren, dass das Versandrisiko gemäß gesetzlicher Bestimmungen vom Unternehmer getragen wird,
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eine Klausel wie folgt zu verwenden: Die gelieferte Ware bleibt unser Ei-gentum bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Besteller beste-henden Ansprüche,
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eine wort- oder inhaltsgleiche Klausel wie folgt zu verwenden: Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen sowie der Gerichtsstand ist C,
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nicht darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertrags-schluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.000,00 € festgesetzt.
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