I - 12 O 163/09•Landgericht Bochum, 2009-09-01, I - 12 O 163/09
Landgericht Bochum, 2009-09-01, I - 12 O 163/09
I - 12 O 163/09Tribunal Cantonal1 de set. de 2009
Texto completo
Landgericht Bochum — I - 12 O 163/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-01
Aktenzeichen: I - 12 O 163/09
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:0901.I12O163.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:
Der Verfügungsbeklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,-- € und für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt,
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-was die Voraussetzungen der Garantieleistung sind,
-was die Garantiebedingungen sind,
-dass die gesetzlichen Rechte nicht eingeschränkt werden.
Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert wird auf 20.000,-- € festgesetzt.
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