Landgericht Bochum, 2009-12-17, I-8 O 85/09

I-8 O 85/09Tribunal Cantonal17 de dez. de 2009

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Landgericht Bochum — I-8 O 85/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-17

Aktenzeichen: I-8 O 85/09

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2009:1217.I8O85.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 38.567,88 € nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 18.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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