Landgericht Bochum, 2011-07-01, I-5 S 6/11

I-5 S 6/11Tribunal Cantonal1 de jul. de 2011

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Landgericht Bochum — I-5 S 6/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-01

Aktenzeichen: I-5 S 6/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2011:0701.I5S6.11.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 288,10 € seit dem 29.08.2009 bis zum 23.09.2010 zu zahlen.

Darüber hinaus werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von der Gebührenforderung der Rechtsanwälte T & T1 in Höhe von 155,30 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen zu ¾ die Klägerin und zu ¼ die Beklagten als Gesamtschuldner.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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