Landgericht Bochum, 2012-08-20, I-2 O 540/11

I-2 O 540/11Tribunal Cantonal20 de ago. de 2012

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Landgericht Bochum — I-2 O 540/11 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-20

Aktenzeichen: I-2 O 540/11

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2012:0820.I2O540.11.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2009 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden sowie zukünftigen immateriellen Schäden – letztere jedoch nur, soweit diese zur Zeit nicht vorhersehbar sind – aus Anlass der am 04.12.2009 in X begangenen Körperverletzung zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 44 % und der Kläger 56 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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