Landgericht Bochum, 2015-02-05, 8 S 17/14

8 S 17/14Tribunal Cantonal5 de fev. de 2015

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Landgericht Bochum — 8 S 17/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-05

Aktenzeichen: 8 S 17/14

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:0205.8S17.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 08.07.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 192,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.02.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 84 % und der Beklagte zu 16 %. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 81 % und der Beklagte zu 19 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Unter Ausnahme des in Höhe von 39,00 € anerkannten Betrages, dürfen die Klägerin und der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils andere vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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