Landgericht Bochum, 2018-01-10, I-2 O 176/15

I-2 O 176/15Tribunal Cantonal10 de jan. de 2018

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Landgericht Bochum — I-2 O 176/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-10

Aktenzeichen: I-2 O 176/15

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0110.I2O176.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger

4.167,71 Euround 32.500 Euro Schmerzensgeld

jeweils nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 29.05.2015 zu zahlen.

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche Schäden, die ihm in Zukunft aus dem Verkehrsunfall vom 08.11.2012 in C auf der Kreuzung S-Straße/X entstehen, insbesondere zukünftigen Verdienstausfall, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 42 %.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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