Landgericht Bochum, 2018-04-18, 2 O 315/17

2 O 315/17Tribunal Cantonal18 de abr. de 2018

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Landgericht Bochum — 2 O 315/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-18

Aktenzeichen: 2 O 315/17

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:0418.2O315.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer - Einzelrichter -

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen als Gesamtgläubiger 87.129,49 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.09.2017 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Klägerinnen als Gesamtgläubiger jeder über den Betrag von 87.129,49 € hinausgehenden Schaden zu ersetzen, der ihnen durch die fehlerhafte Abdichtung des Gebäudes , # C, noch entsteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits sowie des selbständigen Beweisverfahrens 2 OH 4/15 trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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