8 S 11/18•Landgericht Bochum, 2018-10-11, 8 S 11/18
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Landgericht Bochum — 8 S 11/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-11
Aktenzeichen: 8 S 11/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2018:1011.8S11.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.01.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bochum abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.151,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2016 zu zahlen.
Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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