Landgericht Bochum, 2019-02-08, I-4 O 101/18

I-4 O 101/18Tribunal Cantonal8 de fev. de 2019

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Bochum — I-4 O 101/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-08

Aktenzeichen: I-4 O 101/18

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2019:0208.I4O101.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 64.959,70 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 Prozent seit dem 13.05.2014 bis zum 04.05.2018 und danach in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer ### zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des oben bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.085,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.