Landgericht Düsseldorf, 2001-01-17, 12 O 486/00

12 O 486/00Tribunal Cantonal17 de jan. de 2001

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Landgericht Düsseldorf — 12 O 486/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-17

Aktenzeichen: 12 O 486/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:0117.12O486.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

In dem Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung

wegen unlauterem Wettbewerb

hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom x durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x den Richter am Landgericht x und den Richter x

für Recht erkannt:

  1. Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung der Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.

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