Landgericht Düsseldorf, 2002-10-17, 3 O 383/00

3 O 383/00Tribunal Cantonal17 de out. de 2002

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Düsseldorf — 3 O 383/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-17

Aktenzeichen: 3 O 383/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1017.3O383.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.500 € nebst 4 % Zinsen

seit dem 13.1.2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 35 % und die

Klägerin 65 %.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

110 % des beizutreibenden Betrages und für den Beklagten ohne

Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung von

1000 € abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in

gleicher Höhe leistet.

Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit

Sitz in der Europäischen Union geleistet werden.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.