Landgericht Düsseldorf, 2005-09-14, 12 O 440/04

12 O 440/04Tribunal Cantonal14 de set. de 2005

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Landgericht Düsseldorf — 12 O 440/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-09-14

Aktenzeichen: 12 O 440/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:0914.12O440.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird bei Vermeidung eines vom Gericht im Falle jeder Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungs-geldes von 250.000,-- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verur-teilt ,

es zu unterlassen, gegenüber Dritten nicht erweislich wahre Tatsachen zu behaupten oder zu verbreiten und/oder be-haupten oder verbreiten zu lassen, welche den Kläger be-leidigen, verächtlich machen oder in der öffentlichen Mei-nung herabwürdigen können und zwar im Internet unter der Website http://www.trollforum.de/folgende Aussagen zu verbreiten:

a) „Sie (Anmerkung der Kläger) dagegen haben nichts zu verlieren, weder einen Ruf, noch eine Arbeit. Sie suhlen sich wie eine Sau im Dreck und laben sich am Leid an-derer Menschen. Sie verstecken sich feige und dreckig hinter dem scheinbar sauberen Deckmantel des Kinder-schutzes, um damit Ihre eigenen Unzulänglichkeiten zu verstecken. Sie müssen faul und arbeitsscheu sein, le-ben seit Geburt an auf Kosten der Allgemeinheit. Um Ih-ren erbärmlichen Dasein einen Sinn zu geben, haben Sie sich ein Feindbild geschaffen, eines, dass zumindest so wie Sie es sehen nicht existiert. Zum größten Teil trieb Sie wahrscheinlich der Neid auf andere Menschen, die es im Gegensatz zu Ihnen, zu etwas gebracht ha-ben.“

b) „Bei all seinen Diskussionen zeichnet er sich immer durch sehr flachen Sachverstand aus, ähnlich wie den Begriff der emotionalen Intelligenz alleine in seiner ver-kürzten Definition gebraucht. Das ist eindeutig ein Mus-ter.

Die Frage, die sich mir immer wieder stellt, ist: Ist er selbst ein Opfer - oder ist er selbst pädophil, hat sich im Griff und hasst daher mit Vehemenz alle, die das ausle-ben bzw. handelt es sich um eine Art Stockholmsyn-drom?

Ich erinnere mich, dass er immer eine Vorliebe für junge, sehr schlanke Frauen gehabt hat, jemanden als „fett“ zu bezeichnen, war ein von ihm sehr geliebtes Mittel, um jemanden vor den Kopf zu stoßen. Er hat auch in seinen Chats nach Körpergewicht gefragt.

Wenn man annimmt, dass er selbst pädophil sein könn-te, bekommt er Stacheldraht in seiner Klobrille eine psy-chologisches Moment .... Denn bei ihm darf nur im Sit-zen gepinkelt werden ....

Es gibt ebenso in Geschichten aus erster Hand die ein bezeichnendes Licht auf ihn im Umgang mit Kindern le-gen, wie Aufstehen beim Baden, wenn ein kleines Mäd-chen mit im Bad ist, das dort lediglich kurz auf die Toilet-te geht und es sich anschließend oft köstlich darüber amüsiert - und es auch immer wieder erzählt -, dass es mit dem Finger auf seinen Penis gezeigt hat und andere Dinge, die aus Angst vor ihm nicht erzählt werden dür-fen.“

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 613,-- EUR zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 86 % und dem Kläger zu 14 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000,-- EUR.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Beklagte leistet vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe.

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