Landgericht Düsseldorf, 2005-11-18, 15 O 143/05

15 O 143/05Tribunal Cantonal18 de nov. de 2005

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Landgericht Düsseldorf — 15 O 143/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-18

Aktenzeichen: 15 O 143/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2005:1118.15O143.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis der Parteien über das Ladenlokal im Erdgeschoss des Hauses XXX-Straße in XXX durch die Kündigung der Beklagten vom 23. Dezember 2004 nicht bereits zum 31. März 2005, sondern erst zum 31. März 2006 beendet wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 75 % und der Kläger zu 25 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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