Landgericht Düsseldorf, 2007-09-18, 2b O 36/05

2b O 36/05Tribunal Cantonal18 de set. de 2007

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Landgericht Düsseldorf — 2b O 36/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-18

Aktenzeichen: 2b O 36/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0918.2B.O36.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte zu 4) wird verurteilt, an den Kläger 6.109,59 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.10.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten werden dem Kläger zu 75 % und dem Beklagten zu 4) zu 25 % auferlegt; der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1), des Beklagten zu 2) und des Beklagten zu 3); von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 4) 25 %; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist für den Beklagten zu 1), den Beklagten zu 2) und den Beklagten zu 3) P Sicherheitsleistung und für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die jeweilige Vollstreckung durch den Beklagten zu 1), den Beklagten zu 2) und den Beklagten zu 3) durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht jeweils die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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