4b O 8/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-04-01, 4b O 8/08
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Landgericht Düsseldorf — 4b O 8/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-01
Aktenzeichen: 4b O 8/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0401.4B.O8.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
I. Die einstweilige Verfügung vom 18. Januar 2008 wird aufgehoben. Der Antrag der Verfügungsklägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Der Streitwert wird auf EUR 1.500.000 festgesetzt.
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