5 O 477/06•Landgericht Düsseldorf, 2009-01-28, 5 O 477/06
Landgericht Düsseldorf, 2009-01-28, 5 O 477/06
5 O 477/06Tribunal Cantonal28 de jan. de 2009
Texto completo
Landgericht Düsseldorf — 5 O 477/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-28
Aktenzeichen: 5 O 477/06
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0128.5O477.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 26.295,52 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2005 Zug um Zug gegen Übertragung der klägerseits gehaltenen Gesellschaftsanteile an dem Grundrenditenfonds
111
zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2) bezüglich der vorgenannten Übertragung in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 69 % und die Beklagte zu 2) zu 31 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte zu 2) zu 31 %. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt der Kläger zu 39 % .
Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.