Landgericht Düsseldorf, 2010-07-06, 3 KLs 7/10

3 KLs 7/10Tribunal Cantonal6 de jul. de 2010

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Landgericht Düsseldorf — 3 KLs 7/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-06

Aktenzeichen: 3 KLs 7/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0706.3KLS7.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten sind des gewerbsmäßigen Bandenbetruges in zehn Fällen in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Bandenurkundenfälschung in elf Fällen schuldig.

Es werden verurteilt:

Der Angeklagte xxx zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und der Angeklagte xxx zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die ihnen entstandenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften:

§§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 267 Abs. 1 und 4, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB.

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