Landgericht Düsseldorf, 2010-08-04, 6 O 357/08

6 O 357/08Tribunal Cantonal4 de ago. de 2010

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Landgericht Düsseldorf — 6 O 357/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-04

Aktenzeichen: 6 O 357/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0804.6O357.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, € 99.882,70 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24.09.2008 an die Klägerin zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, über Ziff. 1 hinaus der Klägerin die weiteren übergangsfähigen Kosten zu erstatten, die sie aufgrund des Unfalls hatte oder haben wird, der sich am 24.11.2006 auf der Autobahn bei Essen, BAB 52 in Höhe Hatzperstraße ereignete und bei dem ihre Mitglieder C und D schwer verletzt wurden.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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