19 S 8/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-08-05, 19 S 8/10
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Landgericht Düsseldorf — 19 S 8/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-05
Aktenzeichen: 19 S 8/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0805.19S8.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.01.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 44 C 13247/09 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 236,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2008 zu zah-len.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
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