Landgericht Düsseldorf, 2010-09-10, 15 O 408/07

15 O 408/07Tribunal Cantonal10 de set. de 2010

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Landgericht Düsseldorf — 15 O 408/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-09-10

Aktenzeichen: 15 O 408/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0910.15O408.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 71.263,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Dezember 2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage ab¬ge-wiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 84 % und die Kläger zu 16 %.

Das Urteil ist für die Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu voll¬streckenden Betrages vorläufig voll¬streck-bar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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